Versicherungsvertragsgesetz

Mehr Rechte für Versicherte

Am 1. Januar 2022 tritt das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Die Protekta passt deshalb ihre Allgemeinen Bedingungen und die Kundeninformationen an.

Das Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen Konsument:innen und Versicherungsgesellschaften regelt, wurde nach über 110 Jahren überarbeitet. Dabei wurde das Gesetz neuen Gegebenheiten angepasst. Gleichzeitig erhalten die Versicherten mehr Rechte. Für die berufliche Vorsorge gelten spezifische Regeln.

Was ändert ab 1. Januar 2022?

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Widerrufsrecht von 14 Tagen
  • Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren
  • Verlängerung der Verjährungsfrist
  • Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts für alle Haftpflichtversicherungen
  • Einseitiges Kündigungsrecht der Kundinnen und Kunden in der Krankenzusatzversicherung

Was gilt für ältere Verträge?

Einige dieser neuen Bestimmungen gelten auch für bereits bestehende Verträge: die Erleichterungen im elektronischen Geschäftsverkehr, das ordentliche Kündigungsrecht nach drei Jahren mit anschliessendem jährlichen Kündigungsrecht sowie das ausserordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Was bedeuten die erwähnten Anpassungen konkret?

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.

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