Mietzinserhöhung durch Erhöhung Referenzzinssatz

Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde per 1. Dezember 2023 von 1.5% auf 1.75% erhöht. Dieser wird jeweils vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen BWO festgelegt.

Vermieter:innen haben nun die Möglichkeit, die Mietzinse anzupassen. Auch können sie die Teuerung sowie die allgemeine Kostensteigerung an die Mieterschaft weitergeben.

Sie sind als Mieter:in oder Vermieter:in davon betroffen? Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie vorgehen können:

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für den Inhalt der verlinkten Seiten, die Korrektheit der Informationen auf diesen Seiten oder die Ergebnisse der Mietzinsrechner keinerlei Haftung übernehmen können.

Vorgehen als Mieter:in

 

  1. Allgemeine Information  
    Wie jede Mietzinserhöhung muss auch die Anpassung an den Referenzzinssatz auf dem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet werden. Weiter muss die Vermieterschaft die Mietzinserhöhung mindestens 10 Tage (Bedenkfrist) vor Beginn der Kündigungsfrist der Mieterschaft mitteilen. Eine Erhöhung gilt jeweils auf den nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin.  
     
  2. Mitteilung prüfen  
    Prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob Ihnen die Mietzinserhöhung auf dem amtlichen Formular  mitgeteilt und begründet wurde und ob alle im Mietvertrag aufgeführten Vermieter:innen bzw. die Verwaltung unterzeichnet haben. Wenn nicht, ist die Anpassung nichtig.  In diesem Fall können Sie die Vermieterschaft auf die Nichtigkeit hinweisen. Die Vermieterschaft hat anschliessend die Möglichkeit, die Anpassung auf den nächsten Kündigungstermin neu mitzuteilen. Wenn Sie in Bezug auf die Nichtigkeit der Mietzinserhöhung unsicher sind,  melden Sie sich bei der Protekta.  

    Prüfen Sie anschliessend, ob die Mietzinserhöhung unter Berücksichtigung oder vor Beginn der 10-tägigen Bedenkfrist auf den nächsten Kündigungstermin erfolgt ist. Den nächsten Kündigungstermin entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag.  

    Falls auf einen ortsüblichen Kündigungstermin verwiesen wird, hilft Ihnen diese Seite.  
    Die ortsüblichen Kündigungstermine finden Sie, wenn Sie im Suchfeld den Namen Ihrer Wohngemeinde oder die Postleitzahl (PLZ) eingeben.  

    Wurde die Bedenkfrist bzw. der ortsübliche Kündigungstermin in der Mitteilung nicht berücksichtigt? Dann tritt sie erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin in Kraft, ist aber nicht nichtig.  

    Wurde die Mietzinserhöhung korrekt mitgeteilt? Dann können Sie in einem nächsten Schritt prüfen, ob die Berechnung richtig erfolgt ist.  
     
  3. Mietzinsberechnung prüfen  
    Dafür benötigen Sie den Mietvertrag und - sofern die Miete bereits einmal angepasst wurde – das Schreiben zur letzten Mietzinserhöhung.  

    Kontrollieren Sie die Berechnung der Mietzinserhöhung mit diesem Mietzinsrechner
    Bitte beachten Sie, dass kleinere Abweichungen von bis zu CHF 10.--/Monat zwischen Ihrer Berechnung und derjenigen der Vermieterschaft aufgrund der Verwendung von unterschiedlichen Berechnungsprogrammen vorkommen können.  
     
  4. Frist für die Anfechtung  
    Falls Sie bei der Mietzinsberechnung eine grössere Abweichung feststellen, können Sie die Mietzinserhöhung innert 30 Tagen seit Zugang der Mitteilung anfechten. Ohne Anfechtung innert 30 Tagen gilt der neue Mietzins als genehmigt. Bei Nichtabholung einer eingeschriebenen Mietzinserhöhung gilt die Mitteilung am letzten Tag der Abholfrist der Post als zugegangen. Dann beginnt der Fristenlauf spätestens zu diesem Zeitpunkt. Eine Verlängerung der Abholfrist ändert nichts an der Fristverlängerung.  
     
  5. Vorgehen für die Anfechtung
    1. Verfügen Sie bei der Protekta Rechtsschutz-Versicherung über eine Privatrechtsschutzversicherung?  

      Melden Sie Ihren Schadenfall hier an.  Gerne beraten wir Sie, wenn Sie bei der Mietzinsberechnung eine grössere Abweichung zur Berechnung der Vermieterschaft festgestellt oder andere Fragen zur Mietzinserhöhung haben. Gerne prüfen wir für Sie die Versicherungsdeckung sowie die Sach- und Rechtslage.  

      Geben Sie uns dabei bitte Ihre Policennummer an und übermitteln Sie uns   
      -    sämtliche von der Vermieterschaft erhaltenen Unterlagen zur Mietzinsänderung  
      -    Ihren Mietvertrag 
      -    alle Mietzinsanpassungen seit Beginn des Mietverhältnisses. 
      -    wann Sie die Erhöhungsanzeige erhalten haben.

      Da die Anfechtungsfrist läuft, bitten wir Sie, die Unterlagen so schnell wie möglich einzusenden.  

      ODER  
       
    2. Sie können die Mietzinserhöhung mit diesem Musterformular selbstständig anfechten.  

      Bitte beachten Sie, dass Sie das Schlichtungsgesuch von sämtlichen Mieter:innen handschriftlich unterschrieben und mitsamt den Beilagen (Mietvertrag, Unterlagen zur Mietzinsänderung und Mietzinsanpassungen seit Beginn des Mietverhältnisses) per Einschreiben vor Ablauf der 30-tägigen Anfechtungsfrist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen müssen.  

      Unter diesem Link finden Sie die für Ihren Wohnort zuständige Schlichtungsbehörde. Geben Sie im Suchfeld den Namen Ihrer Wohngemeinde oder die Postleitzahl (PLZ) ein.  
       
  6. Fragen  
    Bei Fragen hilft Ihnen die JurLine, unsere telefonische Rechtsberatung, gerne weiter.  

    0848 82 00 82  
    Mo – Fr: 08.00 – 17.00  

    Formular Rückruf durch die Jurline

Vorgehen als Vermieter:in, um den Mietzins anzupassen

 

  1. Allgemeine Information 
    Wie jede Mietzinserhöhung müssen Sie auch die Anpassung an den Referenzzinssatz auf dem amtlichen Formular mitteilen und begründen. Weiter müssen Sie die Mietzinserhöhung mindestens 10 Tage (Bedenkfrist) vor Beginn der Kündigungsfrist der Mieterschaft mitteilen. Eine Erhöhung gilt jeweils auf den nächsten Kündigungstermin. 
     
  2. Korrekte Mittelung 
    Sie müssen für die Mitteilung der Mietzinserhöhung das amtliche Formular verwenden und die Erhöhung begründen. Das amtliche Formular finden Sie auf der Webseite des Kantons, in welchem das Mietobjekt liegt. Dann müssen alle im Mietvertrag aufgeführten Vermieter:innen bzw. die Verwaltung das amtliche Formular unterzeichnen. Erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen nicht, ist die Anpassung nichtig

    Bei der Mietzinserhöhung müssen Sie sowohl die Kündigungsfrist wie auch die 10-tägige Bedenkfrist auf den nächsten Kündigungstermin berücksichtigen. Die Kündigungsfrist sowie den nächsten Kündigungstermin können Sie dem Mietvertrag entnehmen. 

    Falls auf einen ortsüblichen Kündigungstermin verwiesen wird, hilft Ihnen diese Seite

    Die ortsüblichen Kündigungstermine finden Sie, wenn Sie im Suchfeld den Namen der Gemeinde oder die Postleitzahl (PLZ) eingeben, in welcher das Mietobjekt liegt. 

    Wurde die Bedenkfrist bzw. der ortsübliche Kündigungstermin in der Mitteilung nicht berücksichtigt, dann tritt sie erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin in Kraft 
     
  3. Mietzinsberechnung vornehmen 
    Dafür benötigen Sie den Mietvertrag und - sofern die Miete bereits einmal (bspw. im Juni 2023) angepasst wurde - die letzte Mietzinserhöhung. 

    Berechnen Sie dann die Mietzinserhöhung mit diesem Mietzinsrechner
     
  4. Fragen 
    Bei Fragen hilft Ihnen die JurLine, unsere telefonische Rechtsberatung, gerne weiter. 

    0848 82 00 82 
    Mo – Fr: 08.00 – 17.00 

    Formular Rückruf durch die Jurline 

Vorgehen als Vermieter:in, wenn die Mieterschaft die Mietzinserhöhung anficht

 

  1. Allgemeine Information
    Kontrollieren Sie, ob Sie die Mietzinserhöhung korrekt vorgenommen haben. Hier ist beschrieben, wie Sie die Mietzinserhöhung korrekt vornehmen.

    Wenn Ihr Vorgehen nicht korrekt war, korrigieren Sie die Mietzinserhöhung und teilen Sie dies der Mieterschaft mit.
     
  2. Vorgehen, wenn Ihre Berechnung korrekt ist
    1. Verfügen Sie bei der Protekta Rechtsschutzversicherung über den Vermieterrechtsschutz für die betroffene Immobilie?

      Melden Sie Ihren Schadenfall hier an.

      Geben Sie uns dabei bitte Ihre Policennummer an und übermitteln Sie uns sämtliche relevanten Unterlagen:
      -    den Mietvertrag
      -    sämtliche Mietzinsanpassungen seit Beginn des Mietverhältnisses sowie
      -    die Unterlagen der Schlichtungsbehörde.

      ODER
       
    2. Sie können selbstständig an der Schlichtungsverhandlung teilnehmen. Die Schlichtungsbehörde wird die Mietzinserhöhung auf ihre Korrektheit überprüfen. 
       
  3. Fragen
    Bei Fragen hilft Ihnen die JurLine, unsere telefonische Rechtsberatung, gerne weiter.

    0848 82 00 82
    Mo – Fr: 08.00 – 17.00

    Formular Rückruf durch die Jurline

Häufig gestellte Fragen