Ratgeber Wie kann ich Rechtsfälle lösen? Drei Beispiele aus der Praxis

Rechtsfall 1: Mietzinsreduktion wegen Geruchsemissionen

Fast täglich plagen Sie unangenehme Essensgerüche in Ihrer Wohnung – und das seit mehreren Wochen. Ihr Verdacht: Der Dampfabzug und das Lüftungssystem im Wohnhaus funktionieren nicht so, wie sie sollten. Nachdem Sie Ihre Verwaltung darauf aufmerksam machen, schickt diese eine Fachperson vorbei, um das Problem zu beheben. Doch sie scheint ratlos zu sein und kann die Quelle für die schlechte Belüftung nicht identifizieren. Das Ergebnis: Noch Monate später leiden Sie unter dem unangenehmen Geruch, sobald jemand in Ihrer Nachbarschaft kocht. 

Mit einem eingeschriebenen Brief bitten Sie Ihre Verwaltung um eine Mietzinsreduktion. Die möchte aber nichts davon wissen und behauptet, die Mängel am Dampfabzug seien selbstverschuldet. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte einzuleiten. 

Vorgehen beim Lösen des Rechtsfalls 

Da Sie sich hier nicht direkt mit der Hausverwaltung einigen können, ist der nächste Schritt der Gang zur Schlichtungsbehörde. Das Begehren müssen Sie bei der für Ihre Wohngemeinde zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen.    

So unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung 

Die Rechtsschutzversicherung Protekta berät Sie telefonisch zum Thema Mietrecht. Sie unterstützt Sie dabei, den eingeschriebenen Brief zu verfassen und verweist auf die betroffenen Gesetzestexte. Für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde stellt Ihnen die Protekta einen Rechtsbeistand zur Seite. 

Nach der Beurteilung des Sachverhalts einigen Sie sich mit Ihrem Vermieter auf eine Mietzinsreduktion. Begründung: Ein defektes Lüftungssystem gilt als Mangel und ist nicht selbstverschuldet. Der Vermieter verpflichtet sich ausserdem dazu, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben. 

Rechtsfall 2: Fristlose Entlassung

Sie arbeiten in einer Werbeagentur und erhalten aus heiterem Himmel die fristlose Kündigung. Die Begründung: Ihre Arbeitgeberin hat einen grossen Auftrag verloren und kann Sie sich nicht mehr leisten. Die Arbeitgeberin weist Sie ausserdem darauf hin, dass die angehäuften Überstunden nicht bezahlt werden können.  

Noch am gleichen Tag müssen Sie Ihre sieben Sachen packen und das Büro verlassen. Zuhause angekommen, lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag nochmals genau durch und stellen fest: Hier geht es nicht mit rechten Dingen zu. 

Vorgehen beim Lösen des Rechtsfalls 

Zunächst fordern Sie schriftlich die Auszahlung Ihrer Überstunden ein. Denn dies ist klar im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitgeberin ignoriert Ihr Schreiben und geht nicht auf Ihre Forderung ein. Auch die Schlichtungsbehörde kann nicht weiterhelfen, denn Ihre Arbeitgeberin bleibt stur und begründet Ihre Entlassung mit Unwahrheiten. Ihr einziger Ausweg: Der Gang vor das Gericht. 

So unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung 

Nach einer kurzen telefonischen Beratung mit der Rechtsschutzversicherung Protekta steht fest: Die fristlose Entlassung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Sie waren stets eine vorbildliche Arbeitskraft. Das können Sie mit einem Zwischenzeugnis, das einen Monat zuvor ausgestellt wurde, belegen. Die Rechtsprechung ist hier klar: Eine fristlose Entlassung muss mit einem ausserordentlich fragwürdigen Verhalten am Arbeitsplatz begründet sein.  

Ihre Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie fachlich und finanziell während Ihrer Klage. Als Anspruchsteller müssen Sie sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, ob Sie dieser Rechtsstreit in den Ruin treibt. Denn Sie wissen: Eine juristische Fallbearbeitung kann sehr teuer werden – vor allem wenn Sie den Fall verlieren. Doch hier ist das Urteil ganz klar: Die ehemalige Arbeitgeberin wird dazu verpflichtet, Ihren Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachzuzahlen – inklusive Überstunden. Sie erhalten ausserdem eine finanzielle Abgeltung, da die Entlassung nicht rechtens war. 

Rechtsfall 3: Schmerzensgeld wegen Sturz im Supermarkt 

Beim Einkaufen rutschen Sie auf dem nassen Boden im Lebensmittelgeschäft aus. Erst kurz zuvor wurde nämlich vom Personal nass aufgenommen, das Warnschild ging leider vergessen. Beim Sturz erleiden Sie einen Ellbogenbruch. Ihre Mobilität ist deshalb für mehrere Wochen eingeschränkt. Ihre Unfallversicherung weigert sich, aufgrund der dünnen Beweislage die Folgekosten von 10'000 Franken zu decken. Sie reichen beim Gericht eine Einsprache ein und verlangen Genugtuung sowie einen Schadenersatz für die Gesundheitskosten. 

Vorgehen beim Lösen des Rechtsfalls 

Dieser Rechtsfall ist etwas kompliziert, da er zwei Anspruchsgegner aufweist: Zum einen die Supermarktkette, die für das Schmerzensgeld aufkommen soll. Zum anderen verlangen Sie von Ihrer Unfallversicherung die Deckung der Genesungskosten. Mithilfe eines Rechtsanwalts reichen Sie beim zuständigen Gericht Einsprache ein. 

So unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung 

Die Anwaltskosten in Höhe von mehreren tausend Franken übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Ausserdem finanziert sie die Erstellung des Gutachtens und kommt für alle Gerichtsgebühren auf. Da Sie die Klage eingereicht haben, verlangt das Gericht einen Vorschuss von 10'000 Franken. Auch diesen Betrag übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Dank der professionellen Rechtsberatung gewinnen Sie den Gerichtsfall und die Haftpflichtversicherung der Supermarktkette kommt sowohl für das Schmerzensgeld als auch für die Unfallkosten auf. 

Weitere Beispiele von Rechtsfällen 

Bei diesen Beispielen können Sie auf die Unterstützung Ihrer Rechtsschutzversicherung zählen: 

  • Sie bekommen eine Busse, weil Sie angeblich zu schnell gefahren sind und gehen gerichtlich dagegen vor. 
  • Ihre Arbeitgeberin weigert sich, Ihnen ein Zwischenzeugnis auszustellen. 
  • Ihr Vermieter verlangt eine Mietzinserhöhung, obwohl der Referenzzinssatz gesunken ist. 
  • Sie erhalten ein Produkt, dessen Merkmale nicht mit der Beschreibung im Internet übereinstimmen. Der Onlineshop weigert sich, Ihnen das Geld zu erstatten. 

Sie sehen: Es kann schneller zu einem Rechtsstreit kommen, als Ihnen lieb ist. Damit Sie nicht auf den Folgekosten sitzen bleiben und einfacher für Ihr Recht kämpfen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, beispielsweise bei der Protekta