Ratgeber Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren?

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Die 6 wichtigsten Fragen zu Gerichtskosten, Verfahrensgebühren und Rechtsschutz

Ein rechtlicher Konflikt kann schnell mal teuer werden. Vor allem ein Gerichtsverfahren zieht viele Unkosten mit sich: Anwaltskosten, Prozesskosten und Gerichtsgebühren sind nur einige Beispiele dafür. Dazu kommen allfällige Schadenersatzforderungen, falls Sie den Rechtsstreit verlieren. Die gute Nachricht: Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für einen Gerichtsfall.  

Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren in der Schweiz?  

Die Schweiz ist eine Hochpreisinsel – vor allem was Gerichtsverfahren angeht. Die «Neue Zürcher Zeitung» bezeichnete vor einigen Jahren den Gang vor Gericht sogar als Luxusgut. Grundsätzlich gilt: Je grösser der Streitwert, desto mehr kostet ein Prozess.  

Für den Fall, dass Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie unter anderem mit den folgenden Kosten rechnen: 

  • Anwaltskosten 
  • Gerichtskosten 
  • Gutachterkosten 
  • Entschädigungen an die Gegenpartei (falls Sie den Rechtsstreit verlieren) 

Im Normalfall machen die Anwaltskosten und die Gerichtskosten den grössten Anteil aus. Kein Wunder, denn eine Anwaltsstunde kostet 250 Franken oder mehr. Wie hoch die Gerichtskosten effektiv ausfallen, hängt von Ihrem Kanton und der Art des Verfahrens ab – und natürlich auch vom Streitwert.  

Das folgende Beispiel bezieht sich auf die Gebühren eines Zivilprozesses im Kanton Bern

Schlichtungsverfahren 

Ein Schlichtungsverfahren im Kanton Bern kostet bei einem Streitwert von bis 15'000 Franken mindestens 300 Franken. Auch hier gilt: Je grösser der Streitwert, desto höher die Gebühr. Geht es im Rechtsstreit zum Beispiel um 35'000 Franken, steigen die Gebühren auf 800 Franken. 

Ordentliches Verfahren 

Bei einem ordentlichen Verfahren müssen betroffene Personen etwas tiefer in die Tasche greifen als beim Schlichtungsverfahren. Die Gebühren bei einem Streitwert von 35'000 Franken betragen im Kanton Bern durchschnittlich 5'000 Franken – bei 100'000 Franken sind es um die 12'000 Franken. 

Bitte beachten Sie, dass es bei den Prozesskosten grosse kantonale Unterschiede gibt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich über die Gebühren direkt bei Ihrem Kanton zu erkundigen.  

Muss ich beim Gericht einen Vorschuss bezahlen? 

Sind Sie die klagende Partei? Dann kann das Gericht einen Vorschuss von Ihnen verlangen. Die Höhe dieses Vorschusses orientiert sich an den prognostizierten Kosten für den Prozess. Wenn Sie als Kläger:in gewinnen, zahlt das Gericht den Vorschuss nicht zurück. Das heisst: Sie müssen die Gerichtskosten bei der Verliererin oder dem Verlierer einfordern. Ist die verlierende Partei zahlungsunfähig, bleiben Sie als Gewinner:in auf den Gerichtskosten sitzen. 

Gibt es kostenlose Verfahren? 

Ja, in der Regel können Sie einen Antrag für eine unentgeltliche Prozessführung bei Ihrem zuständigen Kanton stellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie neben dem Unterhalt für sich und Ihre Familie nicht über genügend finanzielle Mittel für einen Prozess verfügen. Deshalb ist es nötig, dass Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.  

Wichtig: Das Verfahren darf nicht aussichtslos sein – sonst sind die Chancen für einen erfolgreichen Antrag verschwindend klein. Ausserdem müssen Sie die Prozesskosten nachzahlen, sobald Sie finanziell in der Lage dazu sind.  

Welche Kosten deckt die Rechtsschutzversicherung? 

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel alle Kosten, die bei einem Zivilprozess anfallen – dies bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 

Die Privat-Rechtsschutzversicherung der Protekta übernimmt Ihre Kosten in der Höhe von bis zu 1,3 Million Franken pro Streitfall in der Schweiz und in Europa. In den übrigen Ländern beträgt die Deckung bis zu 300’000 Franken pro Rechtsfall. 

Dies umfasst die Kosten für (Aufzählung nicht abschliessend): 

  • Rechtsanwält:innen 
  • Prozessbeistand oder Mediator:in 
  • Gutachten 
  • Gerichtsgebühren oder andere Verfahrenskosten 
  • Prozessentschädigungen und Strafkautionen 

Die genauen Leistungen einer Rechtsschutzversicherung entnehmen Sie am besten den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

Privat-Rechtsschutz 

Wer übernimmt die Kosten, wenn ich den Gerichtsfall verliere? 

Sollten Sie einen Prozess verlieren, müssen Sie für die Kosten – inkl. allfälligen Vorschüssen – selbst aufkommen. Ausserdem sind Sie als unterliegende Partei dazu verpflichtet, Ihre Gegnerin oder Ihren Gegner für ihre Anwaltskosten zu entschädigen. Im Zivilrecht übernimmt jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung alle Gerichtskosten und eine allfällige Entschädigung an die Gegenpartei, sofern der Betrag innerhalb der Versicherungssumme liegt. 

 

 

 

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